Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur anmelden. Die separate Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Online-Anmeldung im MaStR ist kostenlos, dauert wenige Minuten und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Erlaubt sind seither bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung.
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks war lange ein bürokratisches Ärgernis mit doppelter Meldepflicht. Seit dem Solarpaket I, das im Mai 2024 in Kraft trat, ist der Aufwand deutlich gesunken. In diesem Ratgeber erklären wir Schritt für Schritt, was Sie heute noch melden müssen, welche Leistungsgrenzen gelten und was Vermieter und Eigentümergemeinschaften dürfen.
Wo muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Seit dem Solarpaket I genügt eine einzige Anmeldung: die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Die früher zusätzlich nötige Meldung beim örtlichen Netzbetreiber ist entfallen. Der Netzbetreiber wird seither automatisch über die MaStR-Daten informiert.
So gehen Sie vor:
- Account anlegen: Rufen Sie marktstammdatenregister.de auf und registrieren Sie sich als Benutzer (private Person genügt).
- Anlage erfassen: Wählen Sie die Kategorie “Stromerzeugung” und legen Sie eine neue Solaranlage als Steckersolargerät an.
- Daten eintragen: Benötigt werden unter anderem Standort, Inbetriebnahmedatum, Modulleistung in Watt und die Wechselrichterleistung.
- Absenden: Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigung. Die Registrierung ist kostenlos.
Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Vereinfacht wurde dabei auch der Datenumfang: Für Steckersolargeräte sind seit dem Solarpaket nur noch wenige Pflichtangaben nötig.
Was bedeutet die 800-Watt-Grenze?
Mit dem Solarpaket I wurde die zulässige Wechselrichterleistung von zuvor 600 Watt auf 800 Watt angehoben. Das ist die Leistung, die der Wechselrichter ins Hausnetz einspeisen darf. Die installierte Modulleistung darf darüber liegen: Üblich und erlaubt sind Module mit bis zu 2.000 Watt Peak (Wp), deren Ertrag der Wechselrichter dann auf 800 Watt begrenzt. Diese Überbelegung sorgt dafür, dass auch bei diffusem Licht und im Winter mehr nutzbarer Strom erzeugt wird.
Ein praktisches Beispiel: Ein Set mit zwei Modulen à 450 Wp (zusammen 900 Wp) und einem 800-Watt-Wechselrichter ist 2026 völlig regelkonform. Liegen Sie über 800 Watt Wechselrichterleistung, gilt die Anlage nicht mehr als Steckersolargerät und unterliegt aufwendigeren Anmelde- und Zählerpflichten.
Auch beim Stromzähler gibt es eine Erleichterung: Ein vorhandener alter Zähler ohne Rücklaufsperre wird übergangsweise geduldet. Der Netzbetreiber tauscht ihn bei Bedarf gegen einen Zweirichtungszähler aus, was für Sie in der Regel kostenfrei ist.
Was dürfen Vermieter und Eigentümergemeinschaften?
Parallel zum Energierecht wurde 2024 das Zivilrecht angepasst. Steckersolargeräte zählen seither zu den privilegierten baulichen Veränderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht (BGB). Das bedeutet:
- Mieter haben einen grundsätzlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter der Installation zustimmt.
- Wohnungseigentümer können in der Eigentümerversammlung die Zustimmung zur Montage am Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum verlangen.
Der Vermieter beziehungsweise die Gemeinschaft darf weiterhin mitbestimmen, wie montiert wird, etwa zur fachgerechten und sicheren Befestigung am Geländer oder zum optischen Erscheinungsbild der Fassade. Ein vollständiges Verbot ist ohne triftigen Grund jedoch nicht mehr ohne Weiteres möglich. Wichtig: Holen Sie die Zustimmung vor der Montage schriftlich ein und stimmen Sie die Befestigungsart ab, um Streit zu vermeiden.
Welche Schritte bleiben nach der Anmeldung?
Nach der MaStR-Registrierung ist der formale Teil erledigt. Praktisch sinnvoll sind danach noch zwei Punkte: Bewahren Sie die MaStR-Bestätigung sowie die Rechnung des Sets auf, falls der Netzbetreiber Rückfragen hat oder ein Zählertausch ansteht. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Bundesland oder Ihre Kommune einen Förderzuschuss anbietet, da hier teils der Nachweis der Anmeldung verlangt wird. Damit ist Ihr Balkonkraftwerk vollständig angemeldet und Sie können den selbst erzeugten Strom regelkonform nutzen.
Häufige Fragen
Wo muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?+
Nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur unter marktstammdatenregister.de. Seit dem Solarpaket I vom Mai 2024 ist die zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr nötig.
Was kostet die Anmeldung eines Balkonkraftwerks?+
Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist kostenlos. Sie melden sich online an, legen einen Benutzeraccount an und tragen die Daten Ihrer Anlage ein. Es fallen keine Gebühren an.
Darf mein Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten?+
Seit der Gesetzesänderung 2024 gehört das Steckersolargerät zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Mieter und Wohnungseigentümer haben einen grundsätzlichen Anspruch auf Zustimmung. Der Vermieter kann die Montageart mitbestimmen, die Installation aber nicht ohne triftigen Grund verbieten.