Ratgeber · Förderung & Steuern

Photovoltaik-Förderung 2026: Was gibt es?

Redaktion fotovoltaikshop.de · aktualisiert am 1. Juni 2026 · 8 Min. Lesezeit
Kurz & knapp

Die wichtigste Förderung 2026 ist der Nullsteuersatz: Auf Kauf und Installation einer privaten PV-Anlage fällt keine Mehrwertsteuer an, was die Kosten um rund 19 Prozent senkt. Hinzu kommen zinsgünstige KfW-Kredite (Programm 270), die Einspeisevergütung nach EEG und teils regionale Zuschüsse von Ländern und Kommunen. Konkrete Sätze ändern sich häufig, deshalb vor dem Kauf den aktuellen Stand bei KfW und der Bundesnetzagentur prüfen.

Eine Photovoltaik-Anlage ist 2026 günstiger zu finanzieren als noch vor wenigen Jahren, vor allem dank des Nullsteuersatzes. Daneben gibt es zinsgünstige Kredite, die garantierte Einspeisevergütung und je nach Wohnort regionale Zuschüsse. Welche Förderung für Sie infrage kommt, hängt von Anlagengröße, Standort und Finanzierung ab. Wichtig vorab: Fördersätze und Programme ändern sich häufig, deshalb sollten Sie die hier genannten Zahlen vor dem Kauf am aktuellen Stand prüfen.

Was bringt der Nullsteuersatz?

Seit 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen auf oder an Wohngebäuden ein Mehrwertsteuersatz von 0 Prozent. Diese Regelung gilt auch 2026 weiter. Für Sie bedeutet das: Module, Wechselrichter, Speicher und Montage werden ohne die sonst übliche Umsatzsteuer von 19 Prozent abgerechnet.

Ein Rechenbeispiel: Kostete eine Anlage früher 12.000 € netto, kamen 2.280 € Mehrwertsteuer hinzu, also 14.280 € brutto. Mit dem Nullsteuersatz zahlen Sie nur die 12.000 €. Die Ersparnis von rund 2.280 € fällt direkt beim Kauf an, ohne Antrag und ohne Wartezeit.

Der Nullsteuersatz gilt für private Betreiber ebenso wie für steckerfertige Balkonkraftwerke. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes oder einer dem Gemeinwohl dienenden Einrichtung installiert wird.

Welche KfW-Förderung gibt es?

Die staatliche Förderbank KfW bietet zinsgünstige Kredite für Photovoltaik-Anlagen an. Zentral ist das Programm 270 (“Erneuerbare Energien - Standard”), über das sich die Anschaffung von Anlage und Speicher finanzieren lässt. Es handelt sich um einen Förderkredit mit vergleichsweise niedrigem Zins, nicht um einen direkten Zuschuss.

Den Antrag stellen Sie vor Vorhabenbeginn über Ihre Hausbank, die den Kredit an die KfW weiterleitet. Die genauen Konditionen, etwa der effektive Jahreszins und die Laufzeiten, hängen von Bonität und Marktlage ab und werden regelmäßig angepasst. Den tagesaktuellen Stand finden Sie auf der Website der KfW.

Ein reines Zuschussprogramm des Bundes speziell für private Dach-Photovoltaik gibt es 2026 nicht flächendeckend. Direkte Zuschüsse kommen vor allem von Ländern und Kommunen.

Welche regionalen Förderungen sind möglich?

Viele Bundesländer, Landkreise und Städte legen eigene Förderprogramme auf, oft als direkten Zuschuss zur Anlage oder gezielt zum Stromspeicher. Höhe und Bedingungen unterscheiden sich stark je nach Region und sind in der Regel zeitlich befristet oder an ein begrenztes Budget gekoppelt.

Typische Beispiele, die je nach Kommune vorkommen können:

  • Speicherzuschuss: ein fester Betrag pro Kilowattstunde Speicherkapazität, teils gedeckelt auf einen Maximalbetrag.
  • Pauschalförderung für die PV-Anlage: ein einmaliger Zuschuss, häufig an eine Mindestleistung gekoppelt.
  • Kombiförderung: Bonus, wenn Anlage und Speicher oder eine Wallbox gemeinsam installiert werden.

Wichtig: Solche Zuschüsse müssen fast immer vor dem Kauf oder vor der Auftragsvergabe beantragt werden. Ein nachträglicher Antrag ist meist ausgeschlossen. Erkundigen Sie sich daher früh bei Ihrer Stadt, Ihrem Landkreis und Ihrem Energieversorger, welche Programme aktuell offen sind.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Wer überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, erhält nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine garantierte Vergütung über 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Unterschieden wird zwischen Überschusseinspeisung (Sie verbrauchen zuerst selbst, der Rest geht ins Netz) und Volleinspeisung (der gesamte Strom wird eingespeist), wobei die Volleinspeisung höher vergütet wird.

Die Vergütungssätze sinken in regelmäßigen Schritten für neu in Betrieb genommene Anlagen. Für kleine Dachanlagen mit Überschusseinspeisung liegen sie 2026 im niedrigen einstelligen Cent-Bereich, grob um 8 Cent je Kilowattstunde, während die Volleinspeisung etwas höher liegt. Da die genauen Sätze gesetzlich angepasst werden und vom Inbetriebnahmedatum abhängen, prüfen Sie den exakten Wert vor dem Kauf bei der Bundesnetzagentur.

Wirtschaftlich gilt: Der selbst verbrauchte Strom ist deutlich mehr wert als die Einspeisevergütung, weil Sie damit teuren Netzstrom ersetzen. Ein hoher Eigenverbrauch, etwa durch einen Speicher oder zeitlich gesteuerte Verbraucher, lohnt sich daher meist stärker als die Einspeisung.

Fazit

Die mit Abstand wirkungsvollste Förderung 2026 ist der Nullsteuersatz, der die Anschaffung ganz ohne Antrag um rund 19 Prozent verbilligt. Ein KfW-Kredit hilft bei der Finanzierung, regionale Zuschüsse können die Kosten weiter senken und die Einspeisevergütung sichert eine garantierte Mindesteinnahme über 20 Jahre. Weil sich Sätze und Programme laufend ändern, sollten Sie vor dem Kauf den aktuellen Stand bei KfW, Bundesnetzagentur und Ihrer Kommune prüfen und Zuschussanträge immer vor der Bestellung stellen.

Häufige Fragen

Gilt der Nullsteuersatz auch für ein Balkonkraftwerk?+

Ja. Der Nullsteuersatz von 0 Prozent Mehrwertsteuer gilt auch für steckerfertige Balkonkraftwerke, sofern sie für ein Wohngebäude erworben werden. Im Online-Handel ist der Preis in der Regel bereits ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Bekomme ich 2026 noch eine Einspeisevergütung?+

Ja. Für neu in Betrieb genommene Anlagen gibt es weiterhin eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre. Die Sätze sinken in regelmäßigen Schritten und liegen für kleine Dachanlagen mit Überschusseinspeisung im niedrigen Bereich um etwa 8 Cent je Kilowattstunde. Den tagesaktuellen Satz veröffentlicht die Bundesnetzagentur.

Kann ich KfW-Förderung und regionale Zuschüsse kombinieren?+

In vielen Fällen ja, aber nicht immer. Ein KfW-Kredit lässt sich oft mit Landes- oder Kommunalzuschüssen kombinieren, während sich zwei direkte Zuschüsse für dieselbe Anlage häufig ausschließen. Prüfen Sie die Förderbedingungen vor Antragstellung, da Anträge meist vor Kauf oder Auftragsvergabe gestellt werden müssen.